Rechtliches

AGB & Reisebedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese Reisebedingungen gelten für Reiseleistungen, die Sie unmittelbar bei der ProBridge GmbH, Grüner Weg 10, 64521 Groß-Gerau, buchen. Gegenstand ist im Kern die Hotelübernachtung am jeweiligen Reiseort; das begleitende Bridge-Programm ist kostenlos und freiwillig. Flüge werden nicht von der ProBridge GmbH erbracht, sondern über einen Drittanbieter gebucht; hierfür gelten dessen Bedingungen. Soweit im Einzelfall eine Pauschalreise angeboten wird, wird diese bei einem Reiseveranstalter (Tour Operator) eingekauft; in diesem Fall ist der jeweilige Reiseveranstalter Vertragspartner und Absicherer der Kundengelder (siehe Ziffer 11). Bei einzelnen Reisen kann außerdem ein Partnerunternehmen (Compass Reisen Stefan Back oder Reps Bridgetours) Vertragspartner sein. Der jeweilige Vertragspartner wird im Angebot und in der Reisebestätigung genannt.

2. Vertragsschluss

Mit der Anmeldung – schriftlich, per E-Mail oder über das Buchungsformular – bietet die reisende Person den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Buchung über das Formular dieser Website gilt als verbindliche Anmeldung im vorstehenden Sinne; die Reisebestätigung erhalten Sie anschließend in Textform.

Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung: Verträge über die Beherbergung zu einem bestimmten Termin sowie über damit zusammenhängende Leistungen im Bereich der Freizeitgestaltung unterliegen im Fernabsatz keinem gesetzlichen Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Eine über das Buchungsformular dieser Website abgegebene Buchung ist daher verbindlich. Für eine Absage vor Reisebeginn gelten die Rücktritts- und Stornoregelungen nach Ziffer 5.

3. Zahlung

Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Handelt es sich im Einzelfall um eine bei einem Reiseveranstalter eingekaufte Pauschalreise, werden Zahlungen vor Reiseende nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins nach § 651r BGB gefordert bzw. angenommen (siehe Ziffer 11).

4. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise sowie aus der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch den Veranstalter. Nicht im Reisepreis enthalten sind, sofern nicht anders angegeben, Flug und Flughafentransfer.

5. Rücktritt durch die reisende Person, Stornokosten

Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Tritt die reisende Person zurück, kann eine angemessene Entschädigung verlangt werden. Es gelten folgende pauschalierte Sätze (in Prozent des Reisepreises):

Für gesondert gebuchte Leistungen wie Flug, Flughafentransfer und Reiseversicherung werden im Fall einer Absage 100 % berechnet, da diese in der Regel nicht erstattet werden.

Die Stornosätze können je nach Reise abweichen; maßgeblich sind die Angaben in der jeweiligen Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung. Der reisenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

6. Umbuchung, Ersatzperson

Auf Wunsch der reisenden Person nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, Umbuchungen vor; hierfür kann ein angemessenes Entgelt berechnet werden. Bis zum Reisebeginn kann die reisende Person verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (§ 651e BGB).

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis zur angegebenen Frist zurücktreten. Wird eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt, sind Zahl und Frist in der Reisebeschreibung angegeben. Der Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

8. Mitwirkungspflichten, Mängelanzeige

Treten während der Reise Mängel auf, ist der Veranstalter unverzüglich vor Ort (Reiseleitung) zu unterrichten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche eingeschränkt sein.

9. Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit gesetzlich zulässig (§ 651p BGB).

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist die reisende Person selbst verantwortlich. Über allgemeine Bestimmungen informiert der Veranstalter auf Anfrage.

11. Kundengeldabsicherung, Sicherungsschein

Wird im Einzelfall eine Pauschalreise angeboten, so wird diese bei einem Reiseveranstalter (Tour Operator) eingekauft. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Kundengelder gegen seine Insolvenz abzusichern (§ 651r BGB), und stellt hierfür den Sicherungsschein aus, den Sie vor Reiseantritt erhalten. Der jeweilige Veranstalter und Absicherer wird im Angebot und in der Reisebestätigung genannt. Für reine Hotelbuchungen gilt diese gesetzliche Absicherungspflicht nicht.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

13. Streitbeilegung, anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Die ProBridge GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

Stand: 09/2026. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.